Unternehmensbewertung

Sie wollen’s wissen! Ob es nun um die Ermittlungen von Abfindungshöhen, den Ein- und Austritt von Gesellschaftern oder Zuführung von Eigenkapital geht – je nachdem aus welchem Anlass wir eine Unternehmensbewertung vornehmen müssen, wählen wir die entsprechende Wertermittlungsmethode aus. Als Unternehmensberater und öffentlich bestellte und vereidigte Wirtschaftsprüfer halten wir uns bei allen Bewertungsverfahren an die von Gerichten anerkannten berufsständischen Regeln.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erstellung Ihres Jahresabschlusses bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben (HGB und Steuerrecht),
  • Erstellung der Anlagenbuchführung mit Anlagenverzeichnis unter Beachtung der steuerlichen Wahlrechte,
  • Erstellung eines umfassenden Erläuterungsberichts zu Ihrem Abschluss mit Erläuterungen zu den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, Mehrjahresvergleich, Aufgliederung und Erläuterung der einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Sie haben Fragen? Dann zögern Sie nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren.