Mandanten-Information zum Jahresende 2017

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

obwohl der Gesetzgeber aufgrund der Bundestagswahl im Jahr 2017 eher zurückhaltend gewesen ist, kommen zum Jahreswechsel 2017/2018 dennoch viele Änderungen auf die Bürger und Unternehmen zu, Zu den wichtigsten gesetzlichen Reformen, die Unternehmer kennen sollten, gehören neben dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen. Unbedingt einstellen müssen sich Unternehmer auch auf die ab 2018 drohende Kassen-Nachschau. Und langsam wird es auch höchste Zeit, sich auf das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 vorzubereiten. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt insbesondere das Betriebsrentenstärkungsgesetz Chancen, aber auch Risiken. Fast alle Steuerzahler werden überdies die Auswirkungen der geänderten Besteuerung der Investmentfonds ab 2018 zu spüren bekommen.

Außerdem müssen zahlreiche neue Verordnungen berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Auswirkungen der Kassensicherungsverordnung und die gleichlautenden Erlasse zur reformierten Erbschaftsteuer, über die – entgegen ihrem Namen – keineswegs Einigkeit besteht. Auch die Einführung eines Transparenzregisters und die Abschaffung des Bankengeheimnisses im grenzüberschreitenden Bankenverkehr sind wichtige Eckpfeiler, die Sie kennen sollten. Gerne möchten wir Sie auch über wesentliche Entwicklungen in der Rechtsprechung und ihre Bedeutung für die Praxis informieren, wie beispielsweise die Änderungen bei der Besteuerung des Arbeitszimmers, der Umsatzsteuer, der Grunderwerbsteuer und den außergewöhnlichen Belastungen. Mithilfe dieses Überblicks über alle wesentlichen Neuerungen im Steuerrecht möchten wir Sie in die Lage versetzen, auf geänderte Gegebenheiten rechtzeitig zu reagieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Mandanten-Information zum Jahresende 2017.

Bitte beachten Sie:

Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie und deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.